Arbeitsrecht: Ist unklar, wo sich eine Krankenschwester infiziert hat, so gibts nichts
... (im März 2020) ohne Atemschutzmaske in einem Altenheim gearbeitet und sich zu der Zeit mit dem Coronavirus angesteckt hat, kann weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld vom Arbeitgeber verlangen. Das gelte auch dann, wenn ihr eine Ärztin attestiert, dass sie sich "am Arbeitsplatz" angesteckt habe. Das sei nicht gesichert - auch nicht, wenn es in dem Heim seinerzeit einen Corona-Ausbruch gegeben hatte. Es sei nicht mehr nachvollziehbar, wo sich die Arbeitnehmerin mit dem Virus infiziert hat. Sie konnte mit der Forderung nach Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber nicht durchdringen. (ArG Siegburg, 3 Ca 1848/21)
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