Mietrecht: Mieter müssen sich nicht mit Kopien "abspeisen" lassen, aber...
... die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung bei seinem Vermieter einzusehen. Das muss der Mieter auch nicht näher begründen. Erhält der Mieter ohne sein Einverständnis lediglich Belegkopien zugeschickt, so muss er das im Grunde nicht akzeptieren. Er muss für eine Ablehnung dieser Kopien jedenfalls nicht den Beweis bringen, dass sie gefälscht oder manipuliert worden sind. Allerdings können in Einzelfällen auch Kopien ausreichen. Dazu ist laut Bundesgerichtshof jeder Fall separat zu betrachten und zu beurteilen. (BGH, III ZR 66/20)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.