Verkehrsrecht: Auch zugelassener Auspuff darf nicht unnötig lärmen

Verursacht ein Motorradfahrer ...

... mit den manuell steuerbaren Klappen an seinem Auspuff (einer "Abgasklappensteuerungsanlage") mehrfach laute Auspuffgeräusche über jeweils knapp zehn Sekunden, so muss er wegen "Verursachung unnötigen Lärms" ein Bußgeld (hier in Höhe von 100 €) bezahlen. Er kann sich nicht mit der Begründung dagegen wehren, die Abgasanlage sei technisch einwandfrei und verfüge über eine gültige verkehrsrechtliche Zulassung. Er hat rücksichtslos gehandelt; insbesondere, wenn er den Lärm in einem innerstädtischen Wohngebiet zur anbrechenden Abendzeit an einem Karfreitag (also an einem stillen Feiertag) verursacht. (AmG Frankfurt am Main, 971 OWi 241 Js-OWi 26773/22)