Verwaltungsrecht: Ist ein Friedhof in der Nähe, gibt es kein privates Urnengrab
... eine Genehmigung für einen privaten Bestattungsplatz in einer - den Eheleuten gehörenden - Hofkapelle zu erhalten. Einem Bürger stehe ein berechtigtes Interesse an einem Urnengrab auf dem eigenen Grundstück nicht zu. Das gelte insbesondere dann, wenn in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses der Eheleute der örtliche Friedhof liege, auf dem bereits eine Familiengrabstätte vorhanden ist. (OVG Rheinland-Pfalz, 7 A 10437/22)
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