Familienrecht: Vorbeugend darf nicht auf eine Einrichtung vorbereitet werden

Leidet ein inzwischen 14-jähriger Junge ...

... an frühkindlichem Autismus und benötigt er einen sehr hohen Betreuungs- und Förderbedarf, so dürfen der alleinerziehenden Mutter dennoch nicht Teile der elterlichen Sorge entzogen werden, um eine Unterbringung des Jungen für die Zukunft vorzubereiten. Das gelte auch dann, wenn ein Gutachter damit rechne, dass die - aktuell durchaus "liebevoll betreuende" - Mutter mit fortschreitendem Alter nicht mehr in der Lage sein wird, auf ihr Kind einzuwirken. Es liege eine "gegenwärtige Kindeswohlgefährdung" nicht vor. Eine "frühzeitige Eingewöhnung" in einer Einrichtung ohne konkreten Anlass, rechtfertige den - wenn auch nur teilweisen - Entzug des Sorgerechts nicht. Stellt die Mama in Verbindung mit der Schule sicher, dass die "unverzichtbaren Bedürfnisse" des Kindes gewährleistet sind, so darf es keinen Eingriff in das Sorgerecht geben. (OLG Braunschweig, 2 UF 122/22)