Arbeitsrecht: Eine Schlussgruß-Formel kann nicht erzwungen werden
... in Arbeitszeugnissen für ausscheidende Mitarbeiter in einer Schlussformel das Bedauern über das Ausscheiden, den Dank für die geleistete Arbeit und die guten Wünsche für die Zukunft zum Ausdruck zu bringen. Zwar enden typischerweise Arbeitszeugnisse meist mit solchen Formeln, die unterschiedlich ausgeprägt sind. Und grundsätzlich wird ein Fehlen einer solchen Schlussformulierung auch als Entwertung des Arbeitszeugnisses angesehen. Jedoch gibt es keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, derartige Schlussworte zu finden. (BAG, 9 AZR 146/21)
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