Nachbarrecht: Nachbars Katze darf auch kurz ins Haus
... immer wieder von einer so genannten Freigängerkatze aufgesucht, die einer Dame aus der Nachbarschaft gehört, so muss sie das auch dann dulden, wenn das Tier Kot und Urin im Garten hinterlässt, Singvögel erlegt, sogar ins Haus (beispielsweise, wenn die Terassentür offensteht) eindringt und Schäden am Auto und an den Schutzhüllen der Gartenmöbel der Hausbesitzerin verursacht. Das "Maß des Üblichen" sei nicht überschritten. Es bestehe kein Unterlassungsanspruch gegen die Katzenbesitzerin. Die Duldungspflicht ergebe sich aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis. (AmG Ahrensburg, 49b C 505/21)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.