Nachbarrecht: Nachbars Katze darf auch kurz ins Haus

Wird eine Hauseigentümerin ...

... immer wieder von einer so genannten Freigängerkatze aufgesucht, die einer Dame aus der Nachbarschaft gehört, so muss sie das auch dann dulden, wenn das Tier Kot und Urin im Garten hinterlässt, Singvögel erlegt, sogar ins Haus (beispielsweise, wenn die Terassentür offensteht) eindringt und Schäden am Auto und an den Schutzhüllen der Gartenmöbel der Hausbesitzerin verursacht. Das "Maß des Üblichen" sei nicht überschritten. Es bestehe kein Unterlassungsanspruch gegen die Katzenbesitzerin. Die Duldungspflicht ergebe sich aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis. (AmG Ahrensburg, 49b C 505/21)