Elterngeld: Zeiten der Arbeitslosigkeit werden nicht ausgeklammert
... vor der Entbindung arbeitslos, so können die Zeiten der Arbeitslosigkeit, die in den Bemessungszeitraum für das Elterngeld hineingefallen sind, nicht ausgeklammert werden. Das gelte auch dann, wenn sie ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Nur, wenn sie in dem für die Elterngeld-Berechnung ausschlaggebenden Zeitraum (12 Monate vor der Geburt) "schwangerschaftsbedingt erkrankt" war, könnten diese Krankheitszeiten durch frühere Monate mit Erwerbseinkommen ersetzt werden. (BSG, B 10 EG 1/22 R)
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