Verwaltungsrecht: So schlimm ist das "Gendern" nun auch wieder nicht
...die ein Gymnasium (hier in Berlin) besuchen, kann nicht per Eilantrag erreichen, dass die Regeln der Schule zum Thema „Gendersprache“ gestoppt werden. Sei „vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags“ nicht zu erkennen, dass das elterliche Erziehungsrecht verletzt werde, so müsse die Schulaufsicht nicht einschreiten. Ist den Lehrkräften auf der Schule die Verwendung genderneutraler Sprache „ausdrücklich freigestellt“ und wird der mögliche Spielraum zu dem Thema in den Lehrmaterialien und Arbeitsblättern nicht überschritten, so könne es bei den Vorgaben bleiben. Eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern und Schülern verstößt nicht gegen die Vorgaben der deutschen Amtssprache, „da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich bleibt“. (VwG Berlin, 3 L 24/23)
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