Unfallversicherung: S-Bahn-Surfer sind gesetzlich geschützt

Ein 16-jähriger Schüler, ...

... der mit der S-Bahn von der Schule nach Hause fährt, ist auf diesem Weg gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch dann, wenn er während der Fahrt eine verschlossene Tür mit einem mitgebrachten Vierkantschlüssel öffnet, auf die Lok steigt und auf dem Dach einen Starkstromschlag aus der Oberleitung erleidet. Überlebt der Teenager schwer verletzt, so hat er Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen (Schüler-)Unfallversicherung. Der Unfall sei als "Wegeunfall" anzuerkennen. Schüler seien bei "spielerischen Betätigungen" im Rahmen schülergruppendynamischer Prozesse unfallversichert, weil es in Schülerkreisen oft darum gehe, "cool" zu sein. Dass die Gefahr von ihm selbst geschaffen worden ist, ändere nichts an dem Versicherungsschutz. (BSG, B 2 U 3/21 R)