Unfallversicherung: Allein der Job "Leichenumbetter" bringt keine Belastungsstörung

Arbeitet ein Mann mehr als zehn Jahre als Leichenumbetter, ...

... wobei er für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Mittel- und Osteuropa mit Schaufel und Bagger die Exhumierung und Identifizierung von Weltkriegstoten sowie von Toten der Kriege im ehemaligen Jugoslawien durchführte, so könne die Tätigkeit allein nicht zu einer "Posttraumatischen Belastungsstörung" (PTBS) führen. Der Mann kann von seiner Berufsgenossenschaft nicht verlangen, die psychische Erkrankung (weswegen er bereits seit über einem Jahrzehnt arbeitsunfähig ist) als "Wie-Berufskrankheit" anzuerkennen. Es gebe keine gesicherten Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zum Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten eines Leichenumbetters und einer "PTBS". Auf vorhandene Zahlen, die es zum Beispiel für forensische Pathologen oder Mitarbeiter von Rettungsdiensten gibt, könne mangels "Übertragbarkeit" nicht zurückgegriffen werden. (LSG Berlin-Brandenburg, L 21 U 231/19)