Alkohol am Lenker: Wer betrunken mit dem E-Scooter fährt, riskiert den Führerschein
... von der Polizei aus dem Verkehr gezogen, bevor er sich auf den mehr als sechs Kilometer langen Heimweg machen kann (den er in Schlangenlinien auf der falschen Seite des Radeweges angetreten ist), so kann ihm sein Führerschein für das Auto entzogen werden, wenn bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von fast 1,5 Promille festgestellt wird. Es liege eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt vor, denn auch beim Führen sogenannter Elektrokleinstfahrzeuge gelte die Promillegrenze von 1,1 für eine absolute Fahruntüchtigkeit. Eine solche Straftat habe "regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge". (LG Lüneburg, 111 Qs 42/23)
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