Sozialversicherung: Auch ein Kursleiter im Fitnessstudio ist kein "Unternehmer"
... in einem Fitnessstudio tätig, so kann er nicht als "freier Mitarbeiter" geführt werden, wenn er die Kurse im Studio geben muss, keinen Einfluss auf die Inhalte hat, vom Betreiber des Studios nach Stunden bezahlt wird und keinerlei unternehmerisches Risiko zu tragen hat. Der Betreiber muss für derartige Beschäftigungsverhältnisse Sozialversicherungsbeiträge an die Rentenversicherung abführen. Es komme auf die tatsächlich vorliegenden Umstände an, nicht auf die Verträge für "freie Mitarbeiter", die hier geschlossen worden sind. (Bayerisches LSG, L 7 BA 72/23 B ER)
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