Steuerrecht: Rabatte beim Autokauf sind kein Arbeitslohn

Erhalten Außendienstmitarbeiter einer Krankenversicherung...

... Rabatte bei bestimmten Autoherstellern, so muss der Arbeitgeber für den Wert dieser Rabatte keine Lohnsteuer anmelden und abführen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist der Meinung, dass die Rabatte keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit darstellen würden. Die Preisnachlässe für die Angestellten seien nicht durch das mit der Versicherung bestehende Dienstverhältnis begründet - auch wenn die Außendienstler (durch die beruflich veranlassten "Vielfahrten") einen interessanten Kundenstamm für den Autohersteller darstellen. Gerade dadurch wird das eigenwirtschaftliche Interesse der Hersteller deutlich, dass "in der Gesamtbetrachtung" überwiege. (FG Rheinland-Pfalz, 2 K 1690/18)