Mietrecht: Auch das Fehlverhalten einer Mitbewohnerin kann die Kündigung bringen
... und droht sie damit, die Vermieterin zu erstechen, so darf das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Es sei unerheblich, dass nicht der Mieter selbst die Drohung ausgesprochen hat. In dem konkreten Fall war es immer wieder zum Streit über die Nutzung des Gartens gekommen - bis es eskalierte. Die Vermieterin verließ nach der Drohung das Mietobjekt schnell und schloss die Tür. Dass es tatsächlich nicht zu einer Attacke kam, spielte keine Rolle. Grund für eine fristlose Kündigung bestehe nach so einem Verhalten ausreichend. Der beklagte Mieter muss sich auch das Fehlverhalten seiner Mitbewohnerin zurechnen lassen. (AmG Hanau, 34 C 80/22)
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