Verwaltungsrecht: Wer Vodka auf einer Klassenfahrt kauft, kann nach Hause fahren
... auf einer Klassenfahrt Alkohol (hier 2 Falschen Vodka), obwohl das ausdrücklich untersagt worden war, so dürfen die Schüler vorzeitig nach Hause geschickt werden. Die durch die verfrühte Rückreise entstandenen Mehrkosten darf der Schulträger (hier war das das Land Berlin) den Eltern in Rechnung stellen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Eltern mit der Anmeldung für die Fahrt unterschrieben hatten, "etwaige Zusatzkosten bei vorzeitiger Heimreise zu tragen". Die Eltern hätten allenfalls gegen die Anordnung der vorzeitigen Anreise angehen können. Haben sie das nicht getan, so ist die daraus entstandene Kostenfolge zu tragen. (VwG Berlin, 3 K 191/23)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.