Arbeitsrecht: Die Personalvertretung muss nicht immer die "billigere" Schulung wählen
... Anspruch auf Schulungen, die der Arbeitgeber zu bezahlen hat, so muss nicht immer die preisgünstigere Schulungsform gewählt werden. Der Personalrat hat einen gewissen Spielraum. In dem konkreten Fall hatten zwei Mitglieder der Arbeitnehmervertreter an einer mehrtägigen Schulung außerhalb teilgenommen. Der Arbeitgeber bezahlte zwar die Kursgebühr, nicht jedoch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, weil es vom selben Anbieter eine themengleiche Online-Version des Seminars gab (ein so genanntes Webinar). Ein Webinar dürfe nicht allein deswegen einem Präsenzseminar vorgezogen werden, weil dafür keine Kosten für Übernachtung und Verpflegung anfallen. (BAG, 7 ABR 8/23)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.