Arbeitsrecht: Auch Behinderte dürfen aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden
... von einer Stadt für eine Ausbildungsstelle als Straßenwärter grundsätzlich genommen worden, und hat die Stadt die Einstellungszusage vorbehaltlich einer ärztlichen Untersuchung gegeben, so wird der Mann nicht wegen seiner Schwerbehinderung diskriminiert, wenn der Arzt zu dem Ergebnis kommt, dass der Mann für den Job als Straßenwärter gesundheitlich nicht geeignet ist (insbesondere wegen seiner Diabetes-Erkrankung) - und die Stadt die Zusage zurückzieht. Der Mann wurde nicht schlechter behandelt als vergleichbare nichtbehinderte Bewerber. Denn er wurde gerade ungeachtet seiner Behinderung vorläufig eingestellt. Dass die Einstellung noch von einer gesundheitlichen Prüfung abhängig gemacht wurde, sei nicht zu beanstanden. (ArG Siegburg, 3 Ca 1654/23)
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