Mietrecht: Auch ein listiger Vermieter kann durchschaut werden

Der Eigentümer mehrerer Wohnungen ...

... hat nicht das Recht, einem Untermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs zu kündigen, der in einer der Wohnungen lebt und der mit der Schwägerin des Eigentümers (der eigentlichen Mieterin) einen Untermietvertrag abgeschlossen hat. Der Eigentümer und die Schwägerin dürfen den Kündigungsschutz des Mieters nicht auf die Art und Weise umgehen, dass Eigenbedarf für die Schwägerin angemeldet wird. Die Kündigung der Wohnung wurde als Teil eines rechtswidrigen Versuchs angesehen, die Untermieter loszuwerden. (LG Berlin, 65 S 191/22)