Mietrecht: Auch ein listiger Vermieter kann durchschaut werden
... hat nicht das Recht, einem Untermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs zu kündigen, der in einer der Wohnungen lebt und der mit der Schwägerin des Eigentümers (der eigentlichen Mieterin) einen Untermietvertrag abgeschlossen hat. Der Eigentümer und die Schwägerin dürfen den Kündigungsschutz des Mieters nicht auf die Art und Weise umgehen, dass Eigenbedarf für die Schwägerin angemeldet wird. Die Kündigung der Wohnung wurde als Teil eines rechtswidrigen Versuchs angesehen, die Untermieter loszuwerden. (LG Berlin, 65 S 191/22)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.