Verwaltungsrecht: Sind Mülltonnen schwer erreichbar, sind sie "nach vorne" zu bringen

Ein Grundstückseigentümer kann dazu verpflichtet werden, ...

... seine Mülltonnen auf den Bürgersteig vor seinem Grundstück bereitzustellen, wenn die Tonnen in der Vergangenheit mehrfach zugeparkt gewesen sind, was zu einem erheblichen Rangieraufwand für die Müllabfuhr führte. Bei dieser Frage komme es immer auf die örtlichen Gegebenheiten an. Grundsätzlich sollte das Sammelfahrzeug zwar an die Abstellplätze heranfahren können. Ausnahmen könne es aber geben, wenn dieses Heranfahren einen erheblichen Aufwand erfordere. (VwG Lüneburg, 3 B 1/21)