Mietrecht: Überzahlt das Jobcenter Miete, so darf nicht der Mieter die Hand aufhalten
... so kann der Mieter nicht verlangen, dass eine überhöhte Mietzahlung an ihn ausgezahlt wird. Mögliche Ansprüche auf Rückzahlung überhöhter Mieten gehen in einem solchen Fall auf das Jobcenter über. In dem konkreten Fall hatte der bedürftige Mieter nach seinem Auszug aus der Wohnung gegen seine frühere Vermieterin geklagt und einen Teil der Mietzahlungen zurückverlangt, weil sie gegen die Mietpreisbremse verstoßen habe und sittenwidrig überhöht gewesen sei – ohne Erfolg. Sollte dem so gewesen, dann könne allenfalls das Jobcenter Anspruch auf die Erstattung haben. (BGH, VIII ZR 150/23)
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