Strafrecht: Wer an Silvester mit Aschenbechern und Flaschen wirft, der löhnt
... in seiner Wohnung und auf dem dazugehörigen Balkon, so muss er eine Geldstrafe zahlen (hier in Höhe von 1.650 €), wenn es zu einem Streit mit einer Gruppe im Nachbargarten kommt, der Mann zwei Bierflaschen sowie einen Aschenbecher in die Gruppe wirft (wobei Personen nur knapp verfehlt wurden), und er schließlich runtergeht, und einem Gast eine Platzwunde am Kopf zufügt. Er ist wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und vollendeter Körperverletzung zu verurteilen. (AmG München, 836 Cs 468 Js 152120/23)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.