Strafrecht: Wer an Silvester mit Aschenbechern und Flaschen wirft, der löhnt

Feiert ein Mann mit seinem Sohn sowie einem Freund und dessen Sohn Silvester ...

... in seiner Wohnung und auf dem dazugehörigen Balkon, so muss er eine Geldstrafe zahlen (hier in Höhe von 1.650 €), wenn es zu einem Streit mit einer Gruppe im Nachbargarten kommt, der Mann zwei Bierflaschen sowie einen Aschenbecher in die Gruppe wirft (wobei Personen nur knapp verfehlt wurden), und er schließlich runtergeht, und einem Gast eine Platzwunde am Kopf zufügt. Er ist wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und vollendeter Körperverletzung zu verurteilen. (AmG München, 836 Cs 468 Js 152120/23)