Krankenversicherung: Eine Entgiftung muss nicht zwingend "privat" durchgeführt werden

Ist eine (hier 66 Jahre alte) Frau stark medikamentenabhängig, ...

... und hat sie sich - zusammen mit ihrem Ehemann - für eine vollstationäre Entgiftung in einer privaten Klinik entschieden, so kann sie nicht gegen ihre gesetzliche Krankenkasse durchsetzen, dass sie sich an den Kosten für den Entzug beteiligt. Empfiehlt die Kasse eine ambulante psychotherapeutische und fachpsychiatrische Behandlung, und hat die Patientin die private Klinik "auf eigene Faust" ausgesucht, so muss die Krankenkasse die Behandlung nicht bezahlen. Das Argument der Frau, ein ambulanter Entzug sei "zu riskant", zog nicht. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 582/22)