Krankenversicherung: Eine Entgiftung muss nicht zwingend "privat" durchgeführt werden
... und hat sie sich - zusammen mit ihrem Ehemann - für eine vollstationäre Entgiftung in einer privaten Klinik entschieden, so kann sie nicht gegen ihre gesetzliche Krankenkasse durchsetzen, dass sie sich an den Kosten für den Entzug beteiligt. Empfiehlt die Kasse eine ambulante psychotherapeutische und fachpsychiatrische Behandlung, und hat die Patientin die private Klinik "auf eigene Faust" ausgesucht, so muss die Krankenkasse die Behandlung nicht bezahlen. Das Argument der Frau, ein ambulanter Entzug sei "zu riskant", zog nicht. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 KR 582/22)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.