Geschwindigkeitsüberschreitung: Zweimal kurz hintereinander kann als Einheit gelten

Wird ein Autofahrer zweimal kurz hintereinander geblitzt, ...

… so könne von einer „einheitlichen Tat“ ausgegangen werden. Solche Fälle seien als Einzelfallentscheidung zu sehen. Unterschiedliche Absichten, wie Fahrlässigkeit bei der ersten und Vorsatz bei der zweiten Überschreitung, könnten zu einer Bewertung als zwei separate Taten führen. In dem konkreten Fall ging das Gericht von einer Sperrwirkung aus, wonach derselbe Verkehrsvorgang und damit eine einheitliche Tat vorlag, die nicht zweimal bestraft werden dürfe. Hier wurde das Ziel (das schnelle Fortkommen im Straßenverkehr) als „einheitlich“ eingestuft. (OLG Stuttgart, 2 ORbs 23 Ss 769/23) - vom 15.01.2024