Mietrecht: Auch wenn es "aus der Mode" ist, darf im Stehen gepinkelt werden
… weil es auch dann zum „vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung“ gehört, wenn durch Urinspritzer über die Jahre hinweg Schäden am Marmorboden im Badezimmer entstanden sind. Der Vermieter hat nicht das Recht, einen Teil der vom Mieter gezahlten Kaution für die Reparatur des Bodens einzubehalten, wenn der Mann auszieht (hier behielt er 1.900 € von 3.000 € ein). Zwar sei es nachvollziehbar und glaubwürdig, dass der Boden durch Urin beschädigt worden ist. Auf die Empfindlichkeit des Bodens hätte der Vermieter aber hinweisen müssen, wolle er später Schadenersatz geltend machen. (AmG Düsseldorf, 42 C 10583/14) – vom 20.01.2015
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