Mietrecht: "Hausmeister" und "Garten" passen nicht zusammen
… die Positionen „Gartenpflege“ und „Hausmeister“ zusammen, so ist die Abrechnung für diese Punkte „formell unwirksam“ – mit der Folge, dass die Mieter sie nicht zu bezahlen haben. In dem konkreten Fall ging es um 8,23 Euro für Gartenpflege und Hausmeister. Es sei unerheblich, dass die beiden Positionen nach dem Mietvertrag als umlagefähig vereinbart wurden. In der Abrechnung hätte differenziert werden müssen. Es sei nicht zulässig, verschiedene Kostenpositionen zu vermischen. Das gelte sogar für den Fall, dass der Hausmeister sich um die Gartenpflege gekümmert hat. (AmG Hamburg, 49 C 535/23) - vom 12.08.2024
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