Mietrecht: Zweimal täglich zehn Minuten lüften, reicht aus

Mietern ist grundsätzlich nicht mehr zuzumuten, als zweimal täglich für etwa zehn Minuten zu lüften, ...

… um Feuchtigkeit, die durch Duschen, Kochen oder Wäschetrocknen entsteht, abzuführen. Hat ein Vermieter alte, undichte Fenster gegen moderne Fenster ausgetauscht und ist im Anschluss daran Schimmel in den Räumen entstanden, so kann der Vermieter dafür nicht falsches Lüften seitens des Mieters verantwortlich machen, wenn der zweimal am Tag für zehn Minuten lüftet. Entsteht während eines Mietverhältnisses Schimmel, so ist grundsätzlich der Vermieter für die Beseitigung zuständig. Mieter haften nur dann für Schimmel, wenn der durch unzureichendes Heiz- und Lüftungsverhalten entstanden ist. (Nach dem Austausch alter Fenster gegen dichtere Fenster kann es erforderlich sein, dass der Vermieter den Mieter auf die veränderte Lüftungssituation hinweist) (LG Landshut, 15 S 339/23) - vom 08.01.2025