Bunte Urteile für Eltern in tristen Zeiten
Mutter-Kind-Kur: Die Mutter von vier minderjährigen Kindern hatte eine dreiwöchige medizinische Vorsorgemaßnahme („Mutter-Kind-Kur“) von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bewilligt bekommen. Die Frau brach die Kur aber zehn Tage vor dem regulären Ende ab. Der Betreiber der Kurklinik verlangte daraufhin einen „Ersatz für den erlittenen Schaden“ in Höhe von 3.000 Euro von der Mama. Der Bundesgerichtshof stand der Mutter bei. Der Behandlungsvertrag zwischen ihr und der Einrichtung sei als „besonderes Dienstverhältnis“ zu qualifizieren. Und für solche habe die Patientin ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Hier herrschte Streit über die Gründe des Abbruchs, der nicht aufgelöst werden konnte. (AZ: III ZR 80/20)
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