Das aktuelle Corona-Urteil: Auch ein vorerkrankter Vater bringt kein schulfrei

Gibt eine Schülerin eines Gymnasiums an,...

... dass ihr Vater als "Vorerkrankter" für den Fall einer COVID-19-Infektion ein besonders hohes Gesundheitsrisiko habe, so reicht das nicht aus, um vom Präsenzunterricht in der Schule befreit werden zu können. Das gelte auch dann, wenn sie ärztliche Bescheinigungen über die Krankheiten ihres Vaters vorlegt. Zum Schutz erkrankter Angehöriger seien zuerst Vorsorgemaßnahmen im betreffenden Haushalt vorzunehmen - neben den ohnehin vom Gesetzgeber im Schulbereich vorgesehenen Maßnahmen (wie zum Beispiel die Maskenpflicht oder die stets geforderte Einhaltung von Hygienemaßnahmen). (VwG Düsseldorf, 18 L 2278/20)