Verwaltungsrecht: Auch in Corona-Zeiten müssen Raser stehen bleiben

Auch wenn ein Mann, dem die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, ...

... angibt, besonders auf das Auto angewiesen zu sein, weil er seine Tochter zur Schule bringen und - insbesondere in der Zeit der Corona-Pandemie - Besorgungsfahrten für seine Eltern durchführen muss, so stelle das keine unzumutbare Härte dar, die ihm den Führerschein vorerst "retten" könnte. In dem konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Koblenz hatte der Mann acht Punkte im Fahreignungs-Bewertungsregister gesammelt. Zum Schutze der körperlichen Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer müsse der ungeeignete Kraftfahrer "aus dem Verkehr" gezogen werden. (VwG Koblenz, 4 L 1078/20)