Verwaltungsrecht: Auch in Corona-Zeiten müssen Raser stehen bleiben
... angibt, besonders auf das Auto angewiesen zu sein, weil er seine Tochter zur Schule bringen und - insbesondere in der Zeit der Corona-Pandemie - Besorgungsfahrten für seine Eltern durchführen muss, so stelle das keine unzumutbare Härte dar, die ihm den Führerschein vorerst "retten" könnte. In dem konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Koblenz hatte der Mann acht Punkte im Fahreignungs-Bewertungsregister gesammelt. Zum Schutze der körperlichen Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer müsse der ungeeignete Kraftfahrer "aus dem Verkehr" gezogen werden. (VwG Koblenz, 4 L 1078/20)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.