Arbeitsrecht/Corona: Der Arbeitgeber darf eine Maske verlangen

Auch wenn ein Arbeitnehmer (hier ging es um einen Verwaltungsmitarbeiter in einem Rathaus) ärztliche Atteste vorlegt, ...

... die ihn - allerdings ohne Angabe von Gründen - sowohl von der (vom Arbeitgeber angeordneten) Maskenpflicht befreien als auch davon, ein Gesichtsvisier zu tragen, so kann er sein Vorhaben dennoch nicht umsetzen. Das Arbeitsgericht Siegburg erkannte die Atteste nicht an, weil sie keine konkreten oder nachvollziehbaren Gründe enthielten, warum eine Maske nicht getragen werden könne. Schließlich wolle der Beschäftigte einen rechtlichen Vorteil erwirken (nämlich das Betreten des Rathauses ohne Mundschutz). Und den müsse er dann detailliert begründen können. (ArG Siegburg, 4 Ga 18/20)