Corona-Schutzimpfung: Senioren im eigenen Haushalt müssen sich gedulden
... Das Argument, die beiden seien - jeweils 83jährig - dem höchsten Infektionsrisiko ausgesetzt, reichte nicht. Auch sei es nicht rechtswidrig, dass zunächst Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen geimpft werden, auch wenn diese noch nicht das achtzigste Lebensjahr erreicht haben. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Vorrang der Pflegeheimbewohner gerechtfertigt ist, weil diese auf eine Vielzahl von Kontakten angewiesen sind. Das im eigenen Haushalt lebende Rentnerpaar kann solche Kontakte beschränken. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 13 B 58/21)
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