Schmerzensgeld: Anhusten in Corona-Zeiten kann Schmerzensgeld bringen
... über den Mindestabstand in einer Warteschlange auf einem Wochenmarkt (mit Blick auf die Corona-Schutzmaßnahmen) ins Gesicht, so kann das eine Körperverletzung sein. In dem konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Mann auf den von ihm nicht eingehaltenen Abstand hingewiesen. Daraufhin kam es zu der Auseinandersetzung, die dem Angehusteten schließlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 250 Euro brachte. Das absichtliche Anhusten in Zeiten der Corona-Pandemie war als eine vorsätzliche Gesundheits- und Körperverletzung zu qualifizieren. Die Bagatellgrenze wurde hier deutlich überschritten. So bestand nicht nur die hohe Gefahr einer Infektion des Gegenübers mit einer möglicherweise schweren bis potenziell tödlich verlaufenden Krankheit, sondern auch eine erhebliche psychische Beeinträchtigung aufgrund der Sorge über eine mögliche Ansteckung. (AmG Braunschweig, 112 C 1262/20)
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