Hartz IV/Corona: Jobcenter müssen ihren "Kunden" FFP2-Masken zur Verfügung stellen
... FFP2-Masken zur Verfügung stellen müssen. Zusätzlich zum Regelsatz (2021: 446 € für Alleinstehende) müssten wöchentlich 20 FFP2-Masken ausgegeben oder ersatzweise als Geldleistung im Monat 129 Euro dafür bezahlt werden. Damit solle sowohl dem Schutz des Arbeitslosen vor einer Corona-Infektion als auch dem Schutz der Allgemeinheit gedient werden. Denn ohne Mund-Nasen-Bedeckung dieses Standards seien Empfänger von Grundsicherungsleistungen in ihrem Grundrecht auf soziale Teilhabe unverhältnismäßig beschränkt. (SG Karlsruhe, S 12 AS 213/21 ER)
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