Reiserecht: Der Kapitän darf chronisch Kranke von Bord verweisen
... eine kranke 83-jährige Passagierin von Bord verweisen darf, wenn diese an einer chronischen Darmerkrankung leidet - und während der Reise akute Beschwerden bekam. Das Gericht urteilte gegen die Passagierin, dass sie zurecht vom Schiff verwiesen worden war und weder Anspruch auf Schadenersatz noch auf eine Reisepreisminderung gegen den Reiseveranstalter habe. Die Bordärztin hatte die Reisende als „medizinisches Risiko“ eingestuft und rechnete mit einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustands. Um schwere Schäden oder gar deren Tod zu vermeiden, hielt sie eine zeitnahe intensive medizinische Behandlung für erforderlich. Auf Grundlage dieser Einschätzung wurde sie vom Kapitän von Bord verwiesen. Der Reiseveranstalter durfte in Persoan des Kapitäns den Reisevertrag kündigen. (LG Rostock, 1 O 27/18)
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