Corona/Mietrecht: Studentenbude ist auch pandemiebedingt nicht außerordentlich kündbar

Ein Student, der ein möbliertes Apartment am Ort "seiner" Universität ...

... (hier in München) gemietet hat, kann nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag raus, wenn die Uni den Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie bis auf weiteres aussetzt und nur noch in digitaler Form unterrichtet. Damit verliert die Wohnung nicht ihre Gebrauchstauglichkeit. Das Argument des Studenten, er könne genauso gut von seine Eltern aus studieren, zog nicht. Der Vermieter trage nur das Risiko der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Könne der Student von dort aus auch online studieren (was hier gegeben war, weil die Studentenbude über Wlan verfügte), so dürfe er nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen. (AmG München, 473 C 12632/20)