Kündigung: Auch ein Schwerbehinderter kann nach rassistischen Äußerungen fliegen
... und antwortet der "Ich habe mir eine Gaskammer gewünscht, diese aber nicht erhalten. Die Türken sollte man ins Feuer werfen und ihnen den Kopf abschlagen", so sind diese schweren rassistischen Äußerungen schon allein Grund genug, den Mann zu kündigen. Dem musste keine Abmahnung voraus gehen.
Das gelte insbesondere dann, wenn er bereits zuvor nicht deutsche Fremdmitarbeiter in der Firma als "Ölaugen", "Nigger" oder "Untertanen" bezeichnet. Sein Status als Schwerbehinderter (eigentlich unkündbar) helfe ihm nicht. (LAG Düsseldorf, 5 Sa 231/20)
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