Krankenversicherung: Für die Brustkrebsnachsorge muss es keine "MRT" sein

Musste sich eine (hier: 63jährige) Frau einer Brustkrebsoperation unterziehen ...

... und wird nach der OP eine "konsequente Nachsorge" erforderlich, so reiche es aus, wenn diese per vierteljährlicher Tastuntersuchung und Ultraschall durchgeführt wird. Die Frau kann nicht verlangen, dass ihre gesetzliche Krankenkasse eine regelmäßige Magnetresonanztomographie (MRT) bezahle (was knapp 1.000 € pro Untersuchung gekostet hätte). Ist es laut Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nicht plausibel, kurz nach der OP eine MRT durchzuführen, so ändert auch die Argumentation der Patientin daran nichts, dass Ultraschall "zu unsicher" sei und die Kompression der Brust im Rahmen einer Mammographie ihr "unerträgliche Schmerzen" bereite. Nur bei Verdacht auf eine Rückkehr des Krebses könnte eine MRT in Frage kommen. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 4 KR 68/21 B ER)