Nachbarrecht: Beeinträchtigen Zapfen und Nadeln zu sehr, so hilft Selbsthilfe
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, ... dass überhängende Äste von Nachbars Baum „im Wege des Selbsthilferechts“ abgeschnitten werden dürfen. In dem konkreten Fall ging es um einen Grundstückseigentümer, der sich dagegen gewehrt hatte, dass seine 15 Meter hohe Schwarzkiefer vom Nachbarn beschnitten worden ist. Der Nachbar fühlte sich von den herabfallenden Nadeln und Zapfen gestört und griff zur Astschere, nachdem der Baumeigentümer der Aufforderung nicht nachkam, die Äste zu stutzen. Grundsätzlich sprach der BGH dieses Selbsthilferecht zu. Es unterliege keiner Verhältnismäßigkeits- oder Zumutbarkeitsprüfung. Eine mögliche Einschränkung des Selbsthilferechts sei jedoch da zu sehen, wo naturschutzrechtliche Regelungen wie zum Beispiel eine Baumschutzverordnung gelten, gegen die dann verstoßen würde. (BGH, V ZR 234/19)
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