Verwaltungsrecht: Impfungen gegen Corona dürfen an der Schule angeboten werden
... dass Schülerinnen und Schülern an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen eines Landes (hier in Schleswig-Holstein) das Angebot gemacht wird, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Dadurch werde kein unzulässiger Druck durch die Schulverwaltung auf die Schüler ausgeübt. Das freiwillige Angebot müsse niemand annehmen und es werde auch keine Erklärung verlangt für eine Entscheidung dagegen. Auch sei Elternrecht nicht betroffen. (Schleswig-Holsteinisches VwG, 1 B 104/21)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.