Verwaltungsrecht: Impfungen gegen Corona dürfen an der Schule angeboten werden

Eltern können sich nicht dagegen wehren, ...

... dass Schülerinnen und Schülern an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen eines Landes (hier in Schleswig-Holstein) das Angebot gemacht wird, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Dadurch werde kein unzulässiger Druck durch die Schulverwaltung auf die Schüler ausgeübt. Das freiwillige Angebot müsse niemand annehmen und es werde auch keine Erklärung verlangt für eine Entscheidung dagegen. Auch sei Elternrecht nicht betroffen. (Schleswig-Holsteinisches VwG, 1 B 104/21)