Verwaltungsrecht: Ein "Ganztagesplatz" kann nicht nur vier Stunden ausmachen
... in einem Kindergarten für ihren dreijährigen Sohn, so reicht es nicht aus, wenn der Landkreis dem Kind einen solchen lediglich in Einrichtungen verschaffen kann, für die die Fahrstrecke pro Weg mindestens 35 Minuten betragen. Das sei unzumutbar. Auch sei das Angebot in näher liegenden Kindergärten oder Kindertagesstätten nicht ausreichend, wenn es dort nur Kapazitäten für maximal vier Stunden Betreuung täglich gibt. Ein solcher Umfang reiche nicht aus, um den gesetzlichen Anspruch von Eltern zu erfüllen, ihnen dabei zu helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. (VwG Göttingen, 2 B 122/21)
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