Corona: Eine Richterin kann "Tests für alle" fordern

Eine Richterin, die vor einer mehrtägigen Strafverhandlung steht, ...

... darf anordnen, dass nur tagesaktuell negativ auf das Coronavirus getestete Personen in den Sitzungssaal dürfen. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz darf das Gericht diejenigen Maßnahmen treffen, die den ungestörten und gesetzmäßigen Ablauf einer Verhandlung gewährleisten. Mit Blick darauf, dass viele Personen (Beteiligte, Zeugen, Zuschauer) an den Verhandlungen teilnehmen und die Sitzungen lange dauern werden, außerdem Inzidenzzahlen steigen, die Delta-Variante auf dem Vormarsch und die Impfquote "vergleichsweise gering" ist, ist die Anordnung verhältnismäßig. (OLG Celle, 2 Ws 230/21 u. a.)