Corona: Eine Richterin kann "Tests für alle" fordern
... darf anordnen, dass nur tagesaktuell negativ auf das Coronavirus getestete Personen in den Sitzungssaal dürfen. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz darf das Gericht diejenigen Maßnahmen treffen, die den ungestörten und gesetzmäßigen Ablauf einer Verhandlung gewährleisten. Mit Blick darauf, dass viele Personen (Beteiligte, Zeugen, Zuschauer) an den Verhandlungen teilnehmen und die Sitzungen lange dauern werden, außerdem Inzidenzzahlen steigen, die Delta-Variante auf dem Vormarsch und die Impfquote "vergleichsweise gering" ist, ist die Anordnung verhältnismäßig. (OLG Celle, 2 Ws 230/21 u. a.)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.