Arbeitsrecht: Das "Corona-Zwangsschließungs-Risiko" trägt nicht der Arbeitgeber

Wurde ein Betrieb wegen eines Corona-Lockdowns ...

... von der Landesregierung zur Schließung „gezwungen“ (hier ging es um einen Nähmaschinenhändler in Bremen), so haben die dort beschäftigten Minijobber keinen Anspruch auf Vergütung gegen den Arbeitgeber. Es lasse sich eine arbeitsrechtliche Zahlungspflicht des Arbeitgebers auch nicht daraus herleiten, dass der Staat die Lohnausfälle nicht ersetze. Deswegen hing eine Verkäuferin leer aus, die einen Monat (April 2020) ohne Verdienst auskommen musste. Ihr Argument, die pandemiebedingte Schließung des Ladens gehöre zum Risiko des Unternehmens, konnte sich nicht durchsetzen. (BAG, 5 AZR 211/21)