Schülerin nicht dauerhaft von Unterricht befreit
dass eine Schülerin auch dann nicht dauerhaft vom Unterricht in der Schule (Präsenzunterricht) befreit werden kann, wenn ein Elternteil zu einer Corona-Risikogruppe zählt.
Sind die Regeln verständlich und sind sie gut umsetzbar (hier kann sich die Schülerin dann befristet vom Unterricht befreien lassen, wenn am Standort der Schule oder an ihrem Wohnort die Zahl der Neuinfektionen auf mindestens 35 pro 100.000 Einwohner steigt), so muss sie nicht unbefristet vom Präsenzunterricht befreit werden. (Niedersächsisches OVG, 2 ME 388/20)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.