Schülerin nicht dauerhaft von Unterricht befreit

Corona/Schulrecht

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, ...

dass eine Schülerin auch dann nicht dauerhaft vom Unterricht in der Schule (Präsenzunterricht) befreit werden kann, wenn ein Elternteil zu einer Corona-Risikogruppe zählt.

Sind die Regeln verständlich und sind sie gut umsetzbar (hier kann sich die Schülerin dann befristet vom Unterricht befreien lassen, wenn am Standort der Schule oder an ihrem Wohnort die Zahl der Neuinfektionen auf mindestens 35 pro 100.000 Einwohner steigt), so muss sie nicht unbefristet vom Präsenzunterricht befreit werden. (Niedersächsisches OVG, 2 ME 388/20)