Handy am Steuer: Auch eine "Spange" kann nicht zwingend vor Bußgeld schützen

Behauptet ein Autofahrer, der bei der "vorschriftswidrigen Benutzung eines elektronischen Geräts" erwischt worden ist ...

... ("Handyverstoß"), dass er das Mobiltelefon nicht "selbstständig gehalten", sondern es nur an einer "Handyspange" angedrückt habe, so muss er das Bußgeld (hier: 200 €) dennoch zahlen, wenn die Lichtbilder anderes zeigen. Ist dort zu erkennen, dass die Finger den Rand des Handys umschließen, so ist von einer Schutzbehauptung auszugehen, mit der das Bußgeld verhindert werden soll. (AmG Frankfurt Main, 976 OWi 661 Js-OWI 51914/20)