Krankenversicherung: Auch eine Folge-OP zur Brustkorrektur ist zu bezahlen
... in der bei einer (33-jährigen) Patientin die Asymmetrie der Brüste durch eine Transplantation von Eigenfett korrigiert wurde, so muss die Krankenkasse auch eine ärztlich angeratene Folgeoperation bezahlen. Die Entscheidung, welche Maßnahme genau getroffen wird, liege bei den Ärzten. Die Kasse darf die weitere Kostenübernahme nicht mit der Begründung verweigern, der Eingriff sei medizinisch nicht mehr nötig, weil eine „Kompensation“ durch einen Pushup-BH ausreiche. Weil die Brustrekonstruktion nach der ersten Operation noch nicht vollständig abgeschlossen war, ist auch die zweite OP zu bezahlen - auch wieder mit einer Eigenfett-Transplantation (hier hatte die Kasse lediglich Silikonimplantaten zugestimmt).
(LSG Niedersachsen-Bremen, L 4 KR 417/20)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.