Krankenversicherung: Auch eine Folge-OP zur Brustkorrektur ist zu bezahlen

Hat eine gesetzliche Krankenversicherung die Kostenübernahme für eine Operation bewilligt, ...

 

... in der bei einer (33-jährigen) Patientin die Asymmetrie der Brüste durch eine Transplantation von Eigenfett korrigiert wurde, so muss die Krankenkasse auch eine ärztlich angeratene Folgeoperation bezahlen. Die Entscheidung, welche Maßnahme genau getroffen wird, liege bei den Ärzten. Die Kasse darf die weitere Kostenübernahme nicht mit der Begründung verweigern, der Eingriff sei medizinisch nicht mehr nötig, weil eine „Kompensation“ durch einen Pushup-BH ausreiche. Weil die Brustrekonstruktion nach der ersten Operation noch nicht vollständig abgeschlossen war, ist auch die zweite OP zu bezahlen - auch wieder mit einer Eigenfett-Transplantation (hier hatte die Kasse lediglich Silikonimplantaten zugestimmt).
(LSG Niedersachsen-Bremen, L 4 KR 417/20)