Grundsicherung: Das Jobcenter muss eine Privatschule nicht bezahlen
... die er aber wegen psychischer Probleme und regelmäßiger körperlicher Auseinandersetzungen verlässt, so muss das Jobcenter, von dem die Mutter des Jungen Grundsicherung bezieht, die Kosten für die Privatschule, auf die der Sohn gewechselt ist, nicht übernehmen. (Hier hatte die Mutter die Kosten zunächst noch selbst getragen, "rutschte" dann aber als selbstständige Kampfsportlehrerin in der Corona-Zeit in den Grundsicherungsleistung-Bezug.) Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Junge nicht gleich auf eine öffentliche Schule gewechselt sei. Hält die Mutter einen weiteren Wechsel aus psychischen Gründen für unzumutbar, weil es auf Regelschulen noch mehr Gewalt gebe, so bleibt sie auf den Kosten sitzen. Das Schulgeld sei jedenfalls kein "unabweisbarer Mehrbedarf". (LSG Niedersachsen-Bremen, L 11 AS 479/21 B ER)
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