Presseschau - Texte für Redaktionen

Bunte Urteile für Eltern in tristen Zeiten

Eltern sind derzeit stark gefordert. Immer wieder müssen Gruppen oder Klassen im Kindergarten beziehungsweise in den Schulen geschlossen werden, weil neue Corona-Fälle auftreten. Hier mal ein bunter Strauß mit aktuellen Urteilen, der Eltern - abseits von Corona etwas Mut machen soll.

Mutter-Kind-Kur: Die Mutter von vier minderjährigen Kindern hatte eine dreiwöchige medizinische Vorsorgemaßnahme („Mutter-Kind-Kur“) von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bewilligt bekommen. Die Frau brach die Kur aber zehn Tage vor dem regulären Ende ab. Der Betreiber der Kurklinik verlangte daraufhin einen „Ersatz für den erlittenen Schaden“ in Höhe von 3.000 Euro von der Mama. Der Bundesgerichtshof stand der Mutter bei. Der Behandlungsvertrag zwischen ihr und der Einrichtung sei als „besonderes Dienst­verhältnis“ zu qualifizieren. Und für solche habe die Patientin ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Hier herrschte Streit über die Gründe des Abbruchs, der nicht aufgelöst werden konnte. (AZ: III ZR 80/20)

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