Mietrecht: Der Vermieter muss genau darlegen, woher der Sperrmüll kommt

Ein Vermieter darf nur dann die Kosten für die Sperrmüllabholung auf die Mieter umlegen, ...

... wenn er "belegen und beweisen" kann, dass es sich bei den entrümpelten Flächen ausschließlich um Gemeinschaftsflächen handelte. Außerdem muss er genau darlegen, warum es ihm nicht möglich beziehungsweise unzumutbar ist, den Verantwortlichen für den Sperrmüll ausfindig zu machen. Kann er beides glaubhaft vortragen, so müssen die Mieter die Müllentsorgung als Umlage bezahlen tragen. (AmG Wuppertal, 97 C 154/20)