Corona: Fitness-Studios müssen (noch) geschlossen bleiben
...die coronabedingt angeordnete Schließung von Fitnessstudios rechtmäßig sei. Zwar seien die Erfolgsaussichten der Ver-fassungsbeschwerde offen, die Interessenabwägung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung falle jedoch zu Lasten des Fitnessstudio-Betreibers aus. Das gelte auch dann, wenn es ihm weiterhin unter-sagt bleibt, seinem Beruf nachzugehen, was einen gewichtigen Eingriff in seine Grundrechte bedeute. Aber weil die Schließung befristet ist und die Verluste durch die Corona-Hilfen der öffentlichen Hand weitgehend ausgeglichen werden, sei die Untersagung hinzunehmen. (VerfGH für das Land Nordrhein-Westfalen, 179/20).
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